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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Softwarebedingungen – Health Systems Deutschland

(„AVB“)

 

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Softwarebedingungen gelten für die Angebote der darin genannten Philips Gesellschaft über den Vertrieb von Produkten (Geräte, Verbrauchsmaterial, Zubehör, Service und Software), wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Der auf dem Angebot angegebene Kaufpreis versteht sich zuzüglich aller Steuern. Die jeweils gültigen Steuern werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

2. Angebote, Preise, Rechnungslegung und Zahlung

 

2.1 Angebote von Philips haben die im Angebot angegebene Gültigkeitsdauer, erfolgen aber ausdrücklich freibleibend und unverbindlich. Sie können von Philips jeder Zeit verändert oder zurückgezogen werden. Eine Bestellung (Auftrag) des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnung oder Lieferung von Philips zustande. Jede abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung von Philips. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden in seinen Bestellungen oder, die er anderweitig zugrunde legt, werden nicht Vertragsinhalt.

 

2.2 Sofern im Angebot oder an anderer Stelle nichts anderes vereinbart ist, stellt Philips wie folgt in Rechnung:

2.2.1 In Bezug auf Produkte (ausgenommen Verbrauchsmaterialien, Zubehör und Ersatzteile):

i) 25% des Kaufpreises sind bei Zugang der Bestellung des Kunden zur Rechnungsstellung fällig;

ii) 80 % des Kaufpreises sind bei Lieferung der Produkte am Standort des Kunden oder im Lager zur Rechnungsstellung fällig;

iii) 100 % des Kaufpreises sind bei Abschluss der Installation oder unterschriebener Übernahmebescheinigung zur Rechnungsstellung fällig.

2.2.2 In Bezug auf Verbrauchsmaterialien, Zubehör und Ersatzteilen:

i) 80 % des Kaufpreises sind bei Zugang der Bestellung des Kunden zur Rechnungsstellung fällig;

ii) 100 % des Kaufpreises sind bei Lieferung beim Kunden oder im Lager von Philips zur Rechnungsstellung fällig.

 

2.3 Die Zahlung ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsdatum netto fällig.

 

2.4 Ist gemäß dem Vertrag eine andere Vergütung an Philips zu zahlen, so kann Philips diesen Betrag bei Fälligkeit in Rechnung stellen. 

 

2.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten oder eine Pflicht aus dem Vertrag verletzen, kann Philips ein Leistungsverweigerungsrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder aufrechnen; weitere Rechte bleiben vorbehalten; die Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Kunde.

 

2.6 Der Kunde hat kein Recht, seine Bestellung zu widerrufen oder zu stornieren, es sei denn, zwingendes Recht gestattet ihm dies. In diesem Fall hat der Kunde alle Kosten zu ersetzen, die bis zum Widerruf oder Stornierung entstanden sind. In allen anderen Fällen bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

 

2.7 Philips behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise für Produkte gemäß der Veränderung des Verbraucherpreisindex, Gesamtindex (Destatis - Statistisches Bundesamt) zu erhöhen, wenn die vereinbarte Lieferung mehr als 6 Monate nach Abschluss des Vertrages erfolgen soll. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn der Index angestiegen ist. Eine Preisermäßigung ist auf Verlangen des Kunden bei vereinbarter Lieferung um mehr als 6 Monate nach Abschluss des Vertrages vorzunehmen, wenn der Index zurückgegangen ist. Basis für die Preisanpassung ist die Veränderung in Prozenten zum Zeitpunkt der Lieferung im Vergleich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages.

 

2.8 Bei Verträgen mit Laufzeit behält sich Philips das Recht vor, die Kundenlistenpreise und Nettopreise/Gebühren während der Laufzeit eines Vertrages gemäß der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, Gesamtindex (Destatis - Statistisches Bundesamt) zu erhöhen, soweit nicht bereits im Vertrag eine andere Anpassung festgelegt ist. Eine Preisermäßigung ist auf Verlangen des Kunden, wenn der Index zurückgegangen ist. Basis für die Preisanpassung ist die Veränderung in Prozenten. Philips muss dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen, bevor eine Anpassung der Preise vorgenommen wird; eine solche Anpassung gilt nicht rückwirkend und kann nicht vor dem ersten Vertragsjahr beginnen.

 

2.9 Philips hat das Recht, aus wichtigem Grund jederzeit Änderungen am Design oder an den Spezifikationen der Produkte vorzunehmen, sofern und soweit diese Änderungen sich weder wert- noch gebrauchsmindernd auswirken und sie dem Kunden zumutbar sind.

 

3. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Philips bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

 

4. Miete und Inzahlungnahme

 

4.1 Wenn der Kunde den Kauf von Produkten in eine Miete umwandeln möchte, muss er innerhalb von neunzig (90) Tagen vor der Lieferung der Produkte alle relevanten Mietunterlagen zur Überprüfung und Genehmigung durch Philips vorlegen.

 

4.2 Für den Fall, dass der Kunde Geräte in Zahlung gibt ("Inzahlungnahme"), muss der Kunde die folgenden Bedingungen erfüllen:

4.2.1 Der Kunde verpflichtet sich, ab dem Datum des Angebots und zu dem Zeitpunkt, zu dem Philips das Gerät als Inzahlungnahme am Standort des Kunden in Besitz nimmt, daran uneingeschränktes und unbelastetes Eigentum zu haben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, ist er nicht berechtigt, eine Gutschrift für die Inzahlungnahme zu behalten. Gutgeschriebene Beträge muss er nach Erhalt einer Rechnung unverzüglich zurückerstatten.

4.2.2. Der im Angebot von Philips angegebene Wert für die Inzahlungnahme setzt voraus, dass der Kunde das Gerät als Inzahlungnahme spätestens an dem Tag zur Verfügung stellt, an dem Philips das im Angebot aufgeführte neue Produkt für den ersten Patienteneinsatz bereitstellt. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko einer etwaigen Minderung des Wertes, die sich aus einer Verzögerung der fristgemäßen Übergabe des in Zahlung gegebenen Gerätes durch den Kunden ergeben. Der Kunde begleicht unverzüglich die geänderte Rechnung.

4.2.3 Für den Fall, dass Philips ein Gerät als Inzahlungnahme mit einer anderen Konfiguration (einschließlich Softwareversion) oder Modellnummer als im Angebot von Philips beschrieben erhalten, kann Philips den Wert der Inzahlungnahme anpassen und die Rechnung entsprechend überarbeiten. Der Kunde wird die überarbeitete Rechnung unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen.

4.2.4 Der Kunde verpflichtet sich, (i) alle Komponenten, die möglicherweise infiziert sind, und alle biologischen Flüssigkeiten aus oder am Gerät zu reinigen und es zu desinfizieren; (ii) alle Kühlleitungen zu entleeren und alle zugehörigen Rohrleitungen zu verschließen und (iii) alle personenbezogenen Daten darauf zu löschen. Der Kunde wird Philips alle Kosten erstatten, die Philips durch die Verletzung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag entstehen.

 

5. Lieferung

 

5.1 Philips liefert die Produkte gemäß den im Angebot angegebenen Incoterms. Werden mit einem Kunden andere Lieferbedingungen vereinbart, so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten.

 

5.2 Philips wird sich in angemessener Weise bemühen, die angegebenen oder bestätigten Liefertermine einzuhalten. Die bloße Nichteinhaltung des Liefertermins berechtigt nicht zum Rücktritt. Philips haftet auch nicht für Strafen, Verluste oder Kosten aufgrund von Lieferverzögerungen, es sei denn, eine Haftung besteht nach Ziffer 10.

 

5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung, verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen oder wird der Liefertermin von uns auf Wunsch des Kunden verschoben, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen. Beträgt die Verzögerung mehr als vierzehn (14) Tage, hat der Kunde den Kaufpreis für die Produkte unverzüglich zu zahlen. Darüber hinaus behält sich Philips in diesen Fällen das Recht vor, die vereinbarten Preise für Produkte der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, Gesamtindex (Destatis - Statistisches Bundesamt) zu erhöhen, wenn die Lieferung sich dadurch im mehr als 6 Monate verschiebt. Basis für die Preisanpassung ist die Veränderung des Index in Prozenten zum Zeitpunkt der Lieferung im Vergleich zum Zeitpunkt, in dem die Lieferung ursprünglich erfolgen sollte. Weitere Rechte und Ansprüche von uns nach diesen Verkaufsbedingungen und dem Gesetz bleiben unberührt.

 

5.4 Philips ist berechtigt, vom Kunden auch nach Vertragsschluss eine Finanzierungsbestätigung eines von Philips akzeptieren Finanzdienstleisters zu verlangen. Sollte der Kunde die geforderte Finanzierungsbestätigung nicht mindestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin vorlegen, ist Philips berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, ohne dafür zu haften.

 

6. Installation

 

6.1 Sofern Philips die Installation der Produkte übernommen hat, wird der Kunde auf seine Kosten und Risiko dafür sorgen, dass (a) ausreichende und abschließbare Lagerungsmöglichkeiten für die Produkte am Installationsstandort zur Verfügung stehen; während der Lagerung beschädigte oder abhanden gekommene Teile hat der Kunde zu reparieren oder zu ersetzen; (b) Philips und seine Unterauftragnehmer rechtzeitig und ungehindert Zugang zum Installationsort haben, um mit den Montagearbeiten zum vorgesehenen Termin beginnen zu können; (c) alle Vorbereitungsarbeiten seitens des Kunden rechtzeitig abgeschlossen sind und die Räumlichkeiten gemäß den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Philips‘ Vorgaben zur Installation so rechtzeitig hergerichtet sind, dass die Produkte sicher, sach- und fachgerecht installiert werden können; (d) Gefahrstoffe am Installationsstandort vor der Installation ordnungsgemäß entfernt und entsorgt werden; (e) die gegebenenfalls rechtzeitige Beibringung aller erforderlichen Visa, Einreise-, Ausreise-, Aufenthalts-, Arbeits- oder sonstigen Genehmigungen und Lizenzen für Personal von Philips und das seiner Unterauftragnehmer sowie für die Ein- und Ausfuhr von Werkzeugen, Ausrüstungen, Produkten und Materialien, die für die Installationsarbeiten und die anschließenden Tests erforderlich sind, erfolgt; und (f) der Transport der Produkte vom Eingang des Kundengeländes zum Installationsort unterstützt wird. Der Kunde ist auf seine Kosten für das Aufstellen, die Entfernung von Trennwänden oder anderen Hindernissen sowie für Wiederherstellungsarbeiten verantwortlich.

 

6.2 Für Produkte, die mit einem Computernetzwerk verbunden sind, ist der Kunde für die Netzwerksicherheit verantwortlich, insbesondere auf die Verwendung von sicheren administrativen Passwörtern, die Installation der neuesten Sicherheitsupdates von Betriebssoftware und Webbrowsern, den Betrieb einer Kunden-Firewall und die Aufrechterhaltung aktueller Treiber, Anti-Virus- und Anti-Spyware-Software.

 

6.3 Wenn eine der oben genannten Bedingungen nicht eingehalten wird, kann Philips die Installation und die anschließenden Tests unterbrechen, und die Parteien verlängern die Frist für die Fertigstellung der Installation. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Philips haftet nicht für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der verzögerten Installation entstehen.

 

6.4 Philips übernimmt keine Haftung für die Eignung oder Angemessenheit der Räumlichkeiten oder der dort verfügbaren Versorgungseinrichtungen für die Installation oder Lagerung der Produkte.

 

7. Übernahme

 

7.1 Philips teilt dem Kunden die Fertigstellung der Aufstellung mit, damit der Kunde an der Abnahmeprüfung teilnehmen und durch Unterzeichnung einer Übernahmebescheinigung die Übernahme der Produkte und die Einhaltung der vereinbarten Spezifikationen bestätigen kann.

 

7.2 Bei Abwesenheit des Kunden beginnt Philips mit den Prüfungen gemäß der Philips‘ Standardprüfverfahren und nach deren Abschluss wird in der Übernahmebescheinigung die Abnahme als vertragsgemäß vermerkt.

 

7.3 Im Falle einer Ablehnung der Produkte wird der Kunde Philips innerhalb von zehn (10) Tagen nach Abschluss der Abnahmeprüfungen die Mängel schriftlich mitteilen. Berechtigt gerügte Mängel werden innerhalb angemessener Zeit behoben und die betreffenden Schritte der Abnahmeprüfung wiederholt.

 

7.4 Wenn Philips nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Abschluss der Abnahmeprüfung die unterzeichnete Übernahmebescheinigung oder eine begründete Ablehnung erhält, gilt das Produkt als vom Kunden als vertragsgemäß abgenommen.

 

7.5 Eine Produkt gilt auch dann als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Kunde es im Patientenbetrieb einsetzt.

 

7.6 Der Kunde darf die Abnahme wegen nur unerheblicher Mängel nicht verweigern. Sollten bei der Abnahme Mängel bestehen, die die Funktion der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigen, so wird dies auf der Übernahmebescheinigung protokolliert. Philips wird diese Mängel in angemessener Frist beseitigen.

 

8. Mängelrüge und Rücksendung

 

In jedem Fall sind Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Ablieferung schriftlich zu rügen. Für berechtigte Mängelrügen stellt Philips einen Rücksendeschein aus. Jedes zurückgesendete Produkt muss in seiner Originalverpackung verpackt sein.

 

9. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

 

9.1 Wenn im Angebot keine spezifische Gewährleistung angegeben ist, gelten die nachfolgenden Bedingungen.

 

9.2 Für Hardware-Produkte gewährleistet Philips, dass sie bei Gefahrübergang der im Angebot beschrieben Beschaffenheit und der bei Lieferung beigefügten Anwenderdokumentation entsprechen. Für eigenständig lizenzierte Softwareprodukte gewährleistet Philips, dass sie bei Gefahrübergang der im Angebot beschrieben Beschaffenheit entsprechen. „Eigenständig lizenzierte Software" ist lizenzierte Software, die ohne den gleichzeitigen Verkauf eines Servers für die lizenzierte Software verkauft wird.

 

9.3 Für Dienstleistungen werden mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis ausgeführt werden.

 

9.4 Für Hardware-Produkte, Software und Dienstleistungen („Produkte“) verjähren Gewährleistungsansprüche 12 Monate nach Übernahme bzw. 12 Monate nach Lieferung, wenn Philips nicht die Installation übernommen hat. Dies gilt nicht, soweit gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444 und § 634a Abs. 3 BGB). Die gesetzlichen Bestimmungen über Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

 

9.5 Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde während der Gewährleistungsfrist einen Mangel binnen 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich rügt. Falls erforderlich, ist das Produkt oder die schadhaften Teile an eine von Philips angegebene Adresse zurückzusenden. Die schadhaften Teile gehen bei ihrem Austausch in das Eigentum von Philips über.

 

9.6 Liegt zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges ein Mangel vor, werden nach Wahl von Philips die Produkte in Stand gesetzt oder durch einwandfreie Produkte ersetzt. Beim Austausch von Ersatzteilen sind diese neu oder von der Leistung her gleichwertig mit neuen Ersatzteilen. Philips ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.  Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bestehen bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziffer 10.

 

9.7 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen wegen Mängeln infolge (a) unsachgemäßer Instandhaltung, Konfiguration oder Kalibrierung durch den Kunden oder seine Vertreter; (b) Anwendung, Betrieb, Änderungen oder Instandhaltung, die nicht mit der Produktspezifikation und sonstigen schriftlichen Anweisungen von Philips übereinstimmt oder welche(r) vor dem Test zur Übernahme durchgeführt wurden; (c) Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfall, Schäden (einschließlich Transportschäden), die durch den Kunden verursacht wurden; (d) unsachgemäße Vorbereitung des Standorts, einschließlich der vom Kunden verursachten Korrosion am Produkt; (e) Schäden am Produkt oder an medizinischen Daten oder anderen gespeicherten Daten, die durch eine externe Quelle (einschließlich Viren oder ähnlicher Software-Störungen) verursacht werden, die sich aus der Verbindung des Produkts mit einem Kundennetzwerk, Client-Geräten des Kunden, einem Produkt eines Dritten oder der Verwendung von Wechselmedien ergeben; (f) grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).

 

9.8 Während der Aufstellung, Montage, Gewährleistungsfrist und eines etwaigen vereinbarten Servicezeitraums muss der Kunde Philips an jedem Standort kostenlos eine gesonderte Breitband-Internet-Verbindung zur Herstellung einer Fernverbindung zum Produkt bereitstellen und für die erforderliche Infrastruktur für die Fernwartung des Produkts sorgen, indem er (a) die Installation eines von Philips genehmigten Routers (oder eines für Philips akzeptablen Routers des Kunden) für die Anbindung des Produkts an das Kunden-Netzwerk unterstützt (ein ggf. von Philips gestellter Router bleibt Eigentum von Philips und wird nur während der Gewährleistungszeit zur Verfügung gestellt); (b) einen sicheren Standort für die Hardware zum Anschluss des Produkts an das Philips Remote Service Data Center (PRSDC) unterhält; (c) innerhalb des Standortnetzwerks eine freie IP-Adresse für den Anschluss des Produkts an das Kunden-Netzwerk bereithält; (d) die damit hergestellte Verbindung während des gültigen Gewährleistungs- und Servicezeitraums aufrechterhält (und die Verbindung auch nicht vorübergehend unterbricht oder deaktiviert); (e) Philips nach einer vorübergehenden Leitungsunterbrechung die Wiederherstellung der Verbindung ermöglicht. Falls der Kunde den in diesem Abschnitt beschriebenen Zugang nicht bereitstellt und das Produkt (auch infolge einer vorübergehenden Leitungsunterbrechung) nicht mit dem PRSDC verbunden ist, verantwortet der Kunde Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des Produkts und Verzögerungen bei der Behebung von Problemen. Daraus entstehende zusätzliche Kosten hat er zu tragen.

 

9.9 Die in diesen AVB und im Angebot beschriebene Gewährleistung ist die ausschließliche Gewährleistung, die Philips im Zusammenhang mit einem Produkt gibt. Sie tritt ausdrücklich anstelle aller anderen Gewährleistungen, ob schriftlich, mündlich, gesetzlich, ausdrücklich oder stillschweigend. Dies betrifft auch die Freiheit von Rechten Dritter, eine ungestörte Nutzung, die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck. Stillschweigende Gewährleistungen, eine Gewähr für die Marktgängigkeit und die Eignung für einen bestimmten Zweck werden abgelehnt. Darüber hinaus gewährleistet Philips nicht, dass ein Produkt, welches eine Cloud nutzt, unterbrechungs- oder fehlerfrei ist.

 

10. Beschränkung der Haftung

 

10.1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Im Fall der Verzögerung der Lieferung sind sowohl Schadensersatzansprüche als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung auch dann ausgeschlossen, wenn eine vom Kunden gesetzte Frist abgelaufen ist.

 

10.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Philips nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Arglist, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Nichteinhaltung einer für eine Beschaffenheit übernommenen Garantie oder wegen Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich sind, auf deren Erfüllung der Kunde üblicherweise vertrauen darf und deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet („wesentliche Vertragspflichten“), haftet. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

 

10.3 Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 10 Ansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. 9.4. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

11. Verletzung Geistigen Eigentums

 

11.1 Philips wird nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten jede Klage oder jedes Verfahren gegen den Kunden abwehren oder beilegen, das auf der Behauptung eines Dritten beruht, ein Produkt oder dessen bestimmungsgemäße Verwendung stelle eine Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter („geistigen Eigentum“) in dem Land dar, in das das Produkt von Philips geliefert wird.

 

11.2 Der Kunde wird Philips unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren und die zur Abwehr dieses Anspruchs erforderlichen Befugnisse, Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen. Philips hat die uneingeschränkte und ausschließliche Befugnis zur Abwehr und Beilegung eines solchen Anspruchs. Der Kunde wird kein für Philips nachteiliges Anerkenntnis abgeben und keinen Vergleich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Philips abschließen.

 

11.3 Falls Dritte berechtigte Ansprüche aus der Verletzung geistigen Eigentumsgeltend machen sollten und dies die Nutzung durch den Kunden einschränkt, so wird Philips nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder für den Kunden eine Lizenz erwirken, das betreffende Hard- oder Software-Produkt kostenlos entsprechend ändern, oder es durch ein nicht das geistige Eigentum verletzendes Produkt ersetzen.

 

11.4 Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, sofern die Verletzung dadurch verursacht wird, dass ein Produkt oder Software (a) in Übereinstimmung mit dem Design, den Spezifikationen oder den Anweisungen des Kunden geliefert wurde und die Einhaltung dieser Anweisungen Philips dazu veranlasst hat, von der üblichen Leistungserbringung abzuweichen; (b) vom Kunden oder seinen Vertragspartnern geändert wurde; (c) die vom Kunden nicht gemäß den Philips‘ Anweisungen aktualisiert wurden (z. B. Software-Updates); (d) vom Kunden oder seinen Vertragspartnern mit Geräten, Software, Methoden, Systemen oder Prozessen kombiniert werden, die nicht im Rahmen dieses Vertrags geliefert wurden, und der Anspruch des Dritten auf einer solchen Modifikation oder Kombination beruht.

 

12. Verwendung und Exklusivität von Produktdokumenten

 

Alle von Philips gelieferten Dokumente und Handbücher, einschließlich technischer Informationen in Bezug auf die Produkte, Software und deren Wartung, sind geschützte Informationen von Philips. Sie unterliegen Urheberrecht von Philips und bleiben das (geistiges) Eigentum von Philips. Als solche dürfen sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Philips nicht kopiert, vervielfältigt, übertragen oder an Dritte weitergegeben oder von diesen genutzt werden.

 

13. Exportkontrolle und Wiederverkauf

 

13.1 Die Lieferung, der Export oder die Weitergabe von Produkten oder die Erbringung von Installations-, Wartungs-, technischen Hilfs-, Schulungs-, Investitions-, Finanzierungs- oder Vermittlungsleistungen in diesem Zusammenhang können Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die der Vereinten Nationen, der EU, des Vereinigten Königreichs und der USA, die den Export oder die Umleitung bestimmter Produkte, Technologien und Dienstleistungen in bestimmte Länder verbieten oder beschränken (die "Exportvorschriften"). Wenn die Lieferung von Produkten oder Erbringung von Leistungen an bestimmte Bestimmungsorte oder Personen von der Erteilung einer Export- oder Importgenehmigung durch eine Regierung abhängt oder anderweitig aufgrund von Exportvorschriften beschränkt oder verboten ist, kann Philips seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aussetzen, bis eine solche Genehmigung erteilt wird oder für die Dauer der Beschränkung oder des Verbots.

 

13.2 Keine Ausfuhrgenehmigung. Für den Fall, dass keine Genehmigung erteilt werden kann oder das Verbot oder die Beschränkung andauert, kann Philips nach eigenem Ermessen beschließen, den betreffenden Vertrag zu kündigen bzw. davon zurücktreten, ohne dem Kunden gegenüber zu haften. Der Kunde ist verpflichtet, in jeder Hinsicht die Exportvorschriften und alle Exportgenehmigungen einzuhalten, die für die Lieferung von Produkten, Software, Technologie oder die Erbringung von Leistungen gelten.

 

13.3 Wiederausfuhr. Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Beschränkungen und Verbote aus Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften Dritten aufzuerlegen, wenn die Produkte an Dritte weitergegeben oder wieder ausgeführt werden. Der Kunde ergreift alle Maßnahmen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um sicherzustellen, dass kein Käufer gegen die Exportvorschriften verstößt. Der Kunde stellt Philips von allen direkten, indirekten Schäden, Strafen, Bußgeldern, Verlusten, Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) und anderen Haftungen frei, die sich aus der Verletzung oder Nichteinhaltung dieser Ziffer 13 ergeben. Der Kunde stimmt damit überein, dass die Wiederausfuhr bestimmter Produkte, Technologien und Leistungen oder die Wiederausfuhr in bestimmte Länder, die durch die Exportvorschriften verboten oder beschränkt ist, verboten ist und nicht ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörden durchgeführt werden darf. Der Kunde ist verpflichtet, Philips schriftlich über jeden Weiterverkauf oder (Wieder-) Ausfuhr der Produkte zu informieren, um die Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften sowie alle anderen rechtlichen Pflichten für den Verkauf der Produkte einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten, die für Philips gelten können.

 

13.4 Die Parteien sind sich einig, dass die Nichteinhaltung des Abschnitts 13.1, 13.2 und 13.3 ein wichtiger Grund für die sofortige Aussetzung der Erfüllung einer Verpflichtung von Philips aus dem Vertrag ist und Philips zu einer außerordentlichen Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag ohne vorherige Ankündigung berechtigt. Im Falle einer solchen Aussetzung, Kündigung oder Rücktritt (i) ist Philips weder verpflichtet, dem Kunden Produkte zu liefern, noch unterliegt Philips einer weiteren Verpflichtung, die sich aus dem Vertrag ergibt, (ii) der Kunde hat Philips von allen Schäden, Ansprüchen, Strafen oder sonstigen Verlusten (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen und zu entschädigen, die gegen Philips geltend gemacht werden oder Philips infolge eines Verstoßes des Kunden gegen diese Ziffer 13 entstehen; und (iii) Philips behält sich alle Rechtsbehelfe vor, die nach Gesetz oder Billigkeit zur Verfügung stehen. Die Bestimmungen dieser Ziffer 13 gelten auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages fort.

 

14. Softwarebedingungen

 

14.1 Vorbehaltlich etwaiger Nutzungsbeschränkungen im Angebot, gewährt Philips dem Kunden an der lizenzierten Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die lizenzierte Software (wie im Angebot angegeben, ob eingebettet oder eigenständig) in die lizenzierten Produkte einzubauen und gemäß der vorgesehenen Nutzung (wie im Angebot angegeben) in Übereinstimmung mit diesen AVB zu nutzen.

 

Die lizenzierte Software wird lizenziert und nicht verkauft. Alle geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Urheberrechte an der lizenzierten Software verbleiben bei Philips.

 

Der Kunde ist berechtigt, eine einzige Sicherungskopie in maschinenlesbarer Form zur Sicherung der Nutzung zu erstellen. Philips behält sich das Recht vor, Sicherungskopien, die von Philips erstellt werden, gesondert zu berechnen. Der Kunde darf die lizenzierte Software nicht vervielfältigen, verkaufen, abtreten, übertragen oder unterlizenzieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der lizenzierten Software zu wahren und keinen Teil der lizenzierten Software an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen.

 

Der Kunde verpflichtet sich, den Urheberrechtsvermerk von Philips oder andere Eigentumsvermerke auf allen Kopien der lizenzierten Software beizubehalten. Der Kunde darf die lizenzierte Software nicht dekompilieren, in Teile zerlegen oder zurückentwickeln (und darf dies auch keinem Dritten gestatten).

 

14.2 Die lizenzierte Software darf nur in Verbindung mit lizenzierten Produkten oder von Philips zertifizierten Systemen verwendet werden.

 

14.3 Wenn der Kunde die lizenzierte Software in irgendeiner Weise modifiziert, sind die mit der lizenzierten Software und den Produkten verbundenen Gewährleistungen ausgeschlossen. Die Installation der von Philips herausgegebenen Patches oder Updates durch den Kunden gilt nicht als Änderung.

 

14.4 Philips und seinen verbundenen Unternehmen steht es frei, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Feedback oder Vorschläge zur Modifizierung oder Verbesserung der lizenzierten Software zu verwenden, um die lizenzierte Software zu modifizieren oder zu verbessern, sowie solche Verbesserungen an Dritte zu lizenzieren.

 

14.5 In Bezug auf Lizenzen Dritter verpflichtet sich der Kunde, die für diese Lizenzen geltenden Bedingungen einzuhalten. Der Kunde entschädigt Philips für alle Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen.

 

14.6 Wenn der Drittlizenzgeber die Drittlizenz kündigt, ist Philips berechtigt, die Drittlizenz mit dem Kunden zu kündigen und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine Lösung zu beschaffen.

 

15. Vertraulichkeit

 

Hat eine der Parteien Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei, so hat sie diese Informationen vertraulich zu behandeln. Solche Informationen dürfen nur verwendet werden, wenn und soweit dies zur Durchführung der betreffenden Geschäfte erforderlich ist. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf öffentlich zugängliche Informationen und/oder Informationen, die kraft Gesetzes oder Gerichtsbeschluss offengelegt werden.

 

16. Compliance

 

16.1 Jede Partei ist verpflichtet, alle Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, die für die Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag gelten, unter anderem die Gesetze zum Schutz der Privatsphäre, der Gesundheit und Sicherheit sowie zur Bekämpfung von Bestechung und Vorteilsgewährung.

 

17. Höhere Gewalt

 

17.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen, soweit diese Erfüllung durch Umstände verhindert wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, Aufstand, Feuer, Überschwemmung, Arbeitskämpfen, Streiks, Epidemien, Pandemien, Cyberangriffe, terroristische Handlungen, staatliche Vorschriften und/oder ähnliche Handlungen, Embargos, Exportkontrollsanktionen oder -beschränkungen, die Nichtverfügbarkeit erforderlicher Genehmigungen, Lizenzen und/oder Zulassungen durch Philips, Verzug oder höhere Gewalt von Lieferanten oder Subunternehmern.

 

17.2 Wenn Philips durch höhere Gewalt daran gehindert wird, eine Bestellung des Kunden auszuführen oder anderweitig eine Verpflichtung aus dem Verkauf zu erfüllen, besteht seitens des Kunden dafür kein Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Schadenersatz.

 

18. Sonstiges

 

18.1 Jedes neu hergestellte Produkt kann ausgewählte wiederaufbereitete Teile enthalten, die hinsichtlich der Leistung neuen Teilen gleichwertig sind.

 

18.2 Wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, seine Schulden bei Fälligkeit nicht begleichen kann, einen Konkursantrag stellt oder diesem unterliegt, einen Insolvenzverwalter bestellt hat, einem (vorübergehenden oder dauerhaften) Zahlungsverzug unterliegt oder sein Vermögen abgetreten oder eingefroren wird, kann Philips alle nicht erfüllten Verpflichtungen stornieren oder seine Leistungen aussetzen; die finanziellen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Philips bleiben jedoch in vollem Umfang bestehen.

 

18.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser AVB als rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder ganz oder teilweise ungültig erweisen, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Anstelle einer Bestimmung, die als rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder ganz oder teilweise ungültig angesehen wird, gilt eine Bestimmung, die die ursprüngliche Absicht dieser AVB widerspiegelt, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist, als Ersatz für diese Bestimmung.

 

18.4 Rechtserhebliche Erklärungen oder sonstige Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als wirksam, wenn sie persönlich übergeben oder per Kurier, Post oder E-Mail an die betreffende Partei gesandt werden. Elektronische Dokumente in Textform oder mit einfacher elektronischer Signatur erfüllen das Schriftformerfordernis.

 

18.5 Das Versäumnis einer Partei, zu irgendeinem Zeitpunkt die Einhaltung einer Verpflichtung zu verlangen, hat keinen Einfluss auf das Recht, deren Durchsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.

 

18.6 Philips ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an ein mit ihm verbundenes Unternehmen abzutreten oder zu erneuern oder seine Forderungen ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Partei abzutreten. Der Kunde erklärt sich bereit, alle Dokumente zu unterzeichnen, die zum Abschluss der Abtretung oder Erneuerung von Philips erforderlich sind. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Philips keine seiner Rechte oder Verpflichtungen übertragen oder abtreten.

 

18.7 Die Verpflichtungen des Kunden hängen nicht von seinen Verpflichtungen aus anderen Verträgen oder Vereinbarungen mit Philips ab. Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder von Philips anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte auszuüben.

 

18.8 Diese AVB unterliegen dem Recht des Landes oder Staates, in dem die im Angebot genannte juristische Person von Philips ihren Sitz hat. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der genannten juristischen Person von Philips. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Philips ist allerdings berechtigt, den Kunden vor jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

19. Besondere Produktbedingungen

 

Ergänzend gelten jeweils Besondere Produktbedingungen für die im Angebot angegebenen Produkte. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Besonderen Produktbedingungen und den AVB gehen erstere vor.

20. Privatsphäre und Datenschutz

20.1 Wenn Philips eigenständig personenbezogene Daten verarbeitet, die vom Kunden stammen (z. B. personenbezogene Daten des Personals des Kunden oder anderer natürlicher Personen, die zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und/oder zur Einhaltung geltender Gesetze verarbeitet werden),  verarbeitet Philips diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Philips Datenschutzerklärung, verfügbar unter  https://www.philips.com/privacy .

20.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Philips Informationen in Bezug auf die Sicherheit und Leistung der Produkte verarbeitet, wie z. B. Protokolldateien oder Geräteparameter, um die Produkte und die damit verbundenen Dienstleistungen bereitzustellen und, soweit dies unbedingt erforderlich ist, die Einhaltung und Erfüllung seiner Aufgabe als Hersteller von (Medizin-) Geräten gemäß den geltenden Vorschriften und Normen zu ermöglichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung von Vigilanz,  Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung nach dem Inverkehrbringen und der klinischen Bewertung).

20.3 Wenn Philips für die Bereitstellung der Produkte personenbezogene Daten im Auftrag und auf Anweisung des Kunden verarbeitet (z. B. personenbezogene Daten von Patienten des Kunden oder andere natürliche Personen), gilt der im Anhang 1 dieser AVB enthaltene Zusatz zur Datenverarbeitung (AVV). Haben die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Datenverarbeitung getroffen, die die Bereitstellung der betreffenden Produkte abdeckt, so gilt diese Vereinbarung über die Datenverarbeitung und der in Anhang 1 dieser AVB enthaltene Zusatz zur Datenverarbeitung findet keine Anwendung. Haben die Parteien keine gesonderte Vereinbarung über die Datenverarbeitung getroffen, die die Bereitstellung der betreffenden Produkte abdeckt, gilt der in Anhang 1 dieser AVB enthaltene Zusatz zur Datenverarbeitung (AVV).

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Anhang 1 zu den AVB

Zusatz zur Datenverarbeitung

1. Dieser Zusatz zur Datenverarbeitung ("AVV") wird zwischen Philips und dem Kunden vereinbart. Dieser AVV ist Teil des Vertrages zwischen Philips und dem Kunden für die Bereitstellung der Produkte. Der Kunde schließt den AVV in seinem eigenen Namen und, soweit nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich, im Namen und im Auftrag seiner verbundenen Unternehmen ab.

2. Dieser AVV gilt, wenn Kundendaten von Philips für die Bereitstellung der Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen verarbeitet werden.  Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass Philips im Hinblick auf die Verarbeitung von Kundendaten als Auftragsverarbeiter für den Kunden handelt, der als Verantwortlicher (oder Auftragsverarbeiter) fungiert. Wenn der Kunde ein Auftragsverarbeiter ist, garantiert er, dass seine Anweisungen und Handlungen in Bezug auf die Kundendaten von dem ursprünglichen Verantwortlichen genehmigt wurden.

3. Gegenstand der Verarbeitung von Kundendaten ist die Bereitstellung der Produkte, wie im Vertrag beschrieben. Die Art der Verarbeitung von Kundendaten umfasst: das Hosting personenbezogener Daten (z. B. Cloud-Angebote) und/oder die Verwaltung, das Management, die Installation, die Konfiguration, die Migration, die Wartung und den Support oder andere Produkte und damit verbundene Dienstleistungen, die die Verarbeitung (z. B. Fernzugriff) von in der Cloud oder in den IT-Systemen des Kunden gespeicherten Kundendaten erfordern (z. B. Serviceangebote).

Der Zweck der Datenverarbeitung im Rahmen dieses AVV ist die Bereitstellung der Produkte, die vom Kunden oder dem ursprünglich für die Verarbeitung Verantwortlichen veranlasst wurde.

Zu den Kategorien von Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, gehören alle Personen, deren personenbezogene Daten vom Kunden oder seinen ursprünglich für die Verarbeitung Verantwortlichen über die Produkte oder für die Bereitstellung der Produkte an Philips übermittelt werden, wie z. B. Patienten oder Mitarbeiter des Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und Endbenutzer.

Die Kategorien der verarbeiteten/übertragenen Kundendaten können alle persönlichen Daten umfassen, die Philips für die Bereitstellung der Produkte zur Verfügung gestellt werden, wie z. B.: Kontakt- und Benutzerinformationen wie Name und E-Mail-Adresse; Systemprotokolldateien mit persönlichen Daten; gesundheitsbezogene Daten; andere anwendungsspezifische persönliche Daten, die Benutzer in die Produkte eingeben.

Im Verhältnis zwischen Philips und dem Kunden wird die Dauer der Datenverarbeitung im Rahmen dieser AVV vom Kunden festgelegt. Vorbehaltlich der Kündigungsklausel dieser AVV wird Philips Kundendaten für die Dauer des Vertrages bzw. die Dauer der Leistungserbringung (inklusive etwaiger Gewährleistung und anderer Dienstleistungen) verarbeiten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Weitere Informationen über die Verarbeitung von Kundendaten können dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die Kundendaten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten, auch bei der Beschaffung von Kundendaten und bei der Anweisung an Philips, Kundendaten zu verarbeiten.

5. Philips verarbeitet Kundendaten nur: (i) im Namen und zum Nutzen des Kunden; (ii) gemäß den in diesem AVV dokumentierten Anweisungen des Kunden; (iii) für die Bereitstellung der Produkte; und (iv) in dem Umfang, der durch das für Philips geltende Datenschutzgesetz vorgeschrieben ist. Die Parteien sind sich einig, dass dieser AVV und die AVB (einschließlich der Anweisungen des Kunden über die entsprechenden Tools, die zur Bedienung der Produkte verwendet werden) die dokumentierten Anweisungen des Kunden bezüglich der Verarbeitung von Kundendaten durch Philips darstellen. Alle zusätzlichen oder abweichenden Anweisungen zur Verarbeitung von Kundendaten müssen von den Parteien schriftlich vereinbart werden. In Anbetracht der Art der Verarbeitung stimmt der Kunde zu, dass es unwahrscheinlich ist, dass Philips sich eine Meinung darüber bilden kann, ob die dokumentierten Anweisungen des Kunden bezüglich der Verarbeitung von Kundendaten durch Philips gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Sollte Philips zu einer solchen Einschätzung gelangen, wird Philips den Kunden unverzüglich darüber informieren, wobei der Kunde berechtigt ist, seine Anweisungen zu widerrufen oder zu ändern.

Philips stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und alle anderen Personen, die zur Verarbeitung von Kundendaten befugt sind, (i) über die Vertraulichkeit der Kundendaten informiert sind, (ii) nur in dem Maße Zugang zu den Kundendaten haben, wie es für die Bereitstellung der Produkte erforderlich ist, und (iii) sich zur Einhaltung der einschlägigen vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich Vertraulichkeit, Datenschutz und Sicherheit verpflichtet haben.

Philips ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit (einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und Verletzungen der Privatsphäre), Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten zu gewährleisten, wie in der von Philips in Bezug auf die Produkte bereitgestellten Sicherheitsdokumentation dargelegt oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart.

Philips benachrichtigt den Kunden unverzüglich, nachdem Philips von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfahren hat. Diese Benachrichtigung kann einem oder mehreren Vertretern des Kunden auf jede von Philips gewählte Weise, einschließlich per E-Mail, zugestellt werden. Wenn und soweit es nicht möglich ist, die Informationen gleichzeitig zu übermitteln, können die Informationen ohne unangemessene Verzögerung schrittweise übermittelt werden. In jedem Fall ist Philips verpflichtet, (i) den Kunden in angemessener Weise bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß dem geltenden Datenschutzrecht zu unterstützen und (ii) entsprechende und angemessene Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass erfolglose Sicherheitsvorfälle, die nicht zur Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung von oder zum Zugriff auf Kundendaten oder auf Geräte oder Einrichtungen von Philips, in denen Kundendaten gespeichert sind, führen, nicht unter diese Klausel zur Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten fallen.

Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Philips zur Verfügung stehenden Informationen unternimmt Philips angemessene Schritte, um den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, um die Verpflichtung des Kunden zu erfüllen, auf Anfragen einer Person zu reagieren, die ihre Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz ausüben möchte.

Philips stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen nach dem anwendbaren Datenschutzrecht nachzuweisen. Sofern das geltende Datenschutzrecht ein Prüfungsrecht vorschreibt, hat der Kunde das Recht, mit geeigneten Mitteln und in Übereinstimmung mit dieser Klausel die Einhaltung der in diesem AVV enthaltenen Datenschutzverpflichtungen durch Philips zu prüfen, sofern nicht zusätzliche Prüfungen nach dem geltenden Datenschutzrecht erforderlich sind. Solche Prüfungen beschränken sich auf Kundendaten und Datenverarbeitungssysteme, die für die Bereitstellung der dem Kunden gelieferten Produkte relevant sind. Philips kann dem Kunden eine Zertifizierung oder einen Bericht vorlegen, der von einem qualifizierten unabhängigen Prüfer ausgestellt wurde und der bestätigt, dass die Geschäftsprozesse und -verfahren von Philips im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Kundendaten mit diesem AVV übereinstimmen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Bescheinigungen oder Berichte in erster Linie dazu verwendet werden, die Prüfungsrechte des Kunden im Rahmen dieses AVV wahrzunehmen. Falls dies nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich ist, ermöglicht Philips auf Kosten des Kunden zusätzliche Prüfungen, einschließlich Vor-Ort-Prüfungen in den Philips Einrichtungen, die für die Verarbeitung von Kundendaten verwendet werden, durch den Kunden oder ein unabhängiges, akkreditiertes Drittunternehmen, sofern diese eine für Philips akzeptable schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Die Audits werden höchstens einmal pro Jahr während der regulären Geschäftszeiten und mit minimaler Störung des Geschäftsbetriebs von Philips durchgeführt und müssen Philips sechs Wochen im Voraus angekündigt werden.

6. Der Kunde erteilt Philips hiermit eine spezielle Genehmigung für die auf https://www.philips.com/privacy aufgeführten Unternehmen ("Unterauftragsverarbeiter") zur Verarbeitung von Kundendaten. Darüber hinaus erteilt der Kunde Philips eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung weiterer Unterauftragsverarbeiter. Diese Ermächtigung stellt die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden zur Auslagerung der Verarbeitung von Kundendaten durch Philips dar, sofern diese Auslagerung die Anforderungen in der nachstehenden Klausel "Einspruch gegen Unterauftragsverarbeiter" erfüllt. Philips kann jederzeit Unterauftragsverarbeiter entfernen oder neue Unterauftragsverarbeiter hinzufügen, solange die Anforderungen in der Klausel "Einspruch gegen Unterauftragsverarbeiter" erfüllt sind.

Falls dies nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich ist, informiert Philips den Kunden über alle Änderungen an den Unterauftragsverarbeitern, die unter der in der obigen Klausel angegebenen URL aufgeführt sind ("Zustimmung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern"). Der Kunde kann der Beauftragung eines neuen Unterauftragsverarbeiters durch Philips widersprechen, wenn er begründete Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Kundendaten hat, indem er Philips innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Benachrichtigung des Kunden durch Philips schriftlich darüber informiert. Wenn der Kunde Philips nicht innerhalb der festgelegten Frist über etwaige Einwände informiert, gilt der neue Unterauftragsverarbeiter als vom Kunden akzeptiert. Falls der Kunde Einwände gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter erhebt, unternimmt Philips alle zumutbaren Anstrengungen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Wird innerhalb von sechzig (60) Tagen keine Lösung gefunden, kann der Kunde den Vertrag für die Produkte kündigen, die ohne den Einsatz des beanstandeten neuen Unterauftragsverarbeiters nicht geliefert werden können. Dieses Kündigungsrecht ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden, wenn er einen Unterauftragsverarbeiter beanstandet. Kündigt der Kunde die betroffenen Produkte nicht, so gilt dies als Zustimmung des Kunden zu dem Unterauftragsverarbeiter.

Wenn Philips einen neuen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, (a) schließt Philips mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen schriftlichen Vertrag ab, der Datenschutzverpflichtungen enthält, die nicht weniger schützend sind als die in diesem AVV; und (b) haftet Philips vorbehaltlich der in den AVB festgelegten Bedingungen für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten in demselben Umfang, in dem Philips haften würde, wenn es die Dienste des jeweiligen Unterauftragsverarbeiters gemäß den Bedingungen dieses AVV selbst erbringen würde.

7. Unbeschadet der in im Vertrag und dem AVV festgelegten Datenbeschränkungen weist der Kunde Philips an, Kundendaten in jedem Land zu verarbeiten, in dem Philips oder seine Unterauftragsverarbeiter Einrichtungen unterhalten, soweit dies für die Bereitstellung der Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen erforderlich ist.

8. Philips wird keine Kundendaten an Dritte weitergeben, es sei denn, eine solche Offenlegung ist erforderlich, um: (i) die Produkte bereitzustellen; (ii) das Gesetz einzuhalten; oder (iii) einer gültigen und verbindlichen Anordnung einer Regierungsbehörde oder eines Gerichts nachzukommen (z. B. einer Vorladung oder einem Gerichtsbeschluss). Für den Fall, dass Philips von einer Regierung eine Anordnung zur Offenlegung von Customer Daten erhält, wird Philips alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Regierungsbehörde dazu zu bewegen, Daten direkt vom Kunden anzufordern. Wenn Philips gezwungen ist, Kundendaten an eine staatliche Stelle weiterzugeben, wird Philips den Kunden benachrichtigen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht verboten, und wenn es ihm untersagt ist, den Kunden zu benachrichtigen, wird Philips alle angemessenen rechtmäßigen Anstrengungen unternehmen, um die Anordnung zur Offenlegung auf der Grundlage von Rechtsmängeln nach geltendem Recht anzufechten.

9. Der AVV hat die gleiche Laufzeit wie der Vertrag und gilt bei Verträgen ohne Laufzeit für die Dauer der Leistungserbringung (inklusive etwaiger Gewährleistung und anderer Dienstleistungen). Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben und Philips nicht nach geltendem Recht verpflichtet ist, bestimmte Daten aufzubewahren, weist der Kunde Philips an, die Daten nach Beendigung der Bereitstellung der betreffenden Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen zu löschen oder zu anonymisieren.

10. Zusätzliche Länderbedingungen: EWR, Schweiz

Wenn für die Bereitstellung der Produkte Kundendaten, die von einem Kunden (oder dem ursprünglichen Verantwortlichen) mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz stammen, von Philips oder direkt vom Kunden an einen Unterauftragsverarbeiter von Philips mit Sitz außerhalb des EWR oder außerhalb eines Landes, das von der Europäischen Kommission als ein angemessenes Datenschutzniveau anerkannt wurde, übertragen oder zur Verfügung gestellt werden, unterliegen solche Übertragungen den unten aufgeführten Übertragungsmechanismen (die von den Parteien direkt durchgesetzt werden können):

• Die Philips Processor Binding Corporate Regeln (auch bekannt als "Philips Privacy Regeln - Auftragsverarbeiter"), auf die hier https://www.philips.com/privacy zugegriffen werden kann und die durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen werden);

• Die EU Standard Contractual Klauseln. Insbesondere, wenn der Kunde als Verantwortlicher handelt, gilt das Controller-to-Processor-Modul der EU Standard Contractual Klauseln; wenn der Kunde als Auftragsverarbeiter handelt, gilt das Processor-to-Sub-Processor-Modul der EU Standard Contractual Klauseln. In jedem Fall ist Philips dafür verantwortlich – und der Kunde erteilt Philips hiermit ein Mandat –, die EU Standard Contractual Klauseln für die relevanten Verarbeitungsaktivitäten mit seinen Unterauftragsverarbeitern abzuschließen.

Wenn für die Bereitstellung der Produkte  Kundendaten von einem in der Schweiz ansässigen Kunden (oder ursprünglich Verantwortlichen) stammen und die EU Standard Contractual Klauseln verwendet werden, ist jede Bezugnahme in den EU Standard Contractual Klauseln auf die Verordnung (EU) EU General Data Protection als Bezugnahme auf 2016/679 das geltende Datenschutzrecht in der Schweiz zu verstehen, und Verweise auf die "zuständige Aufsichtsbehörde" sind als Verweise auf die zuständige Datenschutzbehörde in der Schweiz auszulegen. Die Parteien vereinbaren ferner, dass die Standard Contractual Klauseln den Gesetzen der Schweiz unterliegen.

11. Definitionen

Für die Zwecke der AVV werden die folgenden Begriffe definiert:

Verbundenes Unternehmen: bezeichnet (in Bezug auf eine der Parteien) jede juristische Person, die die betreffende juristische Person direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. "Kontrolle" bedeutet für die Zwecke dieser Definition den direkten oder indirekten Besitz oder die Kontrolle von mehr als 50% der Stimmrechtsanteile des betreffenden Unternehmens.

Geltendes Datenschutzrecht: bezeichnet alle anwendbaren Gesetze, die sich auf die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Vertrages beziehen.

Kundendaten: bezeichnet personenbezogene Daten, die Philips vom Kunden oder einem ursprünglich für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Verfügung gestellt und von Philips im Auftrag und auf Anweisung des Kunden für die Bereitstellung der Produkte verarbeitet werden.

Verantwortlicher: ist die juristische oder natürliche Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Kunde: bezeichnet das Unternehmen des Kunden, das den Vertrag eingegangen ist, zusammen mit den verbundenen Unternehmen (solange sie verbundene Unternehmen bleiben), die Bestellungen getätigt haben.

Einzelperson: bezeichnet jede natürliche Person, deren personenbezogenen Daten von Philips im Auftrag und auf Anweisung des Kunden verarbeitet werden.

Ursprünglich Verantwortlicher: bezeichnet jeden Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen des Kunden), der als Verantwortlicher fungiert und berechtigt ist, Produkte gemäß den Bedingungen des Vertrages zu nutzen oder zu erhalten.

Personenbezogene Daten: bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.

Datenschutzverstoß: bezeichnet eine Verletzung der Sicherheit von Philips, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum Zugriff auf die Verwendung, die Verarbeitung oder den Zugriff auf die Kundendaten führt.

Verarbeitung: bezeichnet jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie automatisiert sind oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Sammeln, Sichten, Aufzeichnen, Organisieren, Strukturieren, Speichern, Anpassen oder Ändern, Abrufen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreiten oder anderweitiges Verfügbarmachen, Abgleichen oder Kombinieren, Einschränken, Löschen oder Vernichten. Die Begriffe "verarbeiten" und "verarbeitet" sind entsprechend auszulegen. Produkte: bezeichnet die relevanten Philips Produkte und zugehörigen Dienstleistungen (wie in den produktspezifischen Anhängen angegeben), die vom Kunden gemäß dem Vertrag erworben und von Philips in seiner Rolle als Auftragsverarbeiter bereitgestellt werden.

Auftragsverarbeiter: bezeichnet die juristische oder natürliche Person, die personenbezogene Daten im Namen und auf Anweisung eines für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet.

Unterauftragsverarbeiter: bezeichnet jeden weiteren Auftragsverarbeiter, der von Philips mit der Verarbeitung von Kundendaten beauftragt wird.

Philips: bezeichnet das verbundene Unternehmen von Philips, das den Vertrag ausgefertigt hat.